Die Leistungen der Hauswirtschaft umfassen u.a.:
- Wochenkehr (tägliche Unterhaltsreinigung)
- Waschen / Bügeln
- Einkaufen
- Mahlzeiten zubereiten
- kleine administrative Arbeiten
Gartenarbeit, Fenster- und Frühlingsreinigungen etc. gehören nicht zu den hauswirtschaftlichen Leistungen der Spitex.
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen aus der Grundversicherung. Rückerstattungen erfolgen nur durch eine abgeschlossene Zusatzversicherung und müssen ärztlich bestätigt werden.